Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Überlassung von Personal über flexpool.de

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Personal, die über flexpool.de zwischen der medpool flex GmbH (nachfolgend „wir“) und der bestellenden Einrichtung (nachfolgend „Kundin“) geschlossen werden.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Wir überlassen der Kundin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeitsleistung. Wir sind Verleiherin im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und verfügen über die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 1 AÜG.

(2) Die überlassenen Personen bleiben unsere Beschäftigten. Die Kundin übt während der Überlassung das fachliche Weisungsrecht aus und trägt die Verantwortung für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit am Einsatzort.

(3) Wir schulden die Überlassung geeigneter Personen, nicht einen bestimmten Arbeitserfolg.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag kommt in drei Schritten zustande. Die Darstellung auf diesen Seiten ist kein bindendes Angebot.

  1. Die Kundin sendet eine Bestellung ab. Damit gibt sie ein verbindliches Angebot ab; ein Vertrag entsteht dadurch noch nicht.
  2. Wir prüfen die Bestellung und geben sie frei. Über das Ergebnis melden wir uns innerhalb von zwei Stunden zu unseren Servicezeiten von Montag bis Sonntag zwischen 07:30 Uhr und 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten beginnt die Frist mit dem nächsten Servicebeginn.
  3. Nach der Freigabe erhält die Kundin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit dem Klick auf diesen Link kommt der Vertrag zustande.

(2) Der Bestätigungslink ist befristet. Läuft er ab, kann die Kundin einen neuen anfordern; die Bestellung bleibt bis dahin erhalten.

(3) Wir sind nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen. Eine Ablehnung teilen wir der Kundin mit; Ansprüche entstehen daraus nicht.

§ 4 Keine Stornierung und keine Änderung nach der Bestätigung

(1) Nach der verbindlichen Bestätigung durch die Kundin sind eine Stornierung und eine Änderung der bestellten Dienste durch die Kundin ausgeschlossen.

(2) Diese Regelung ist Bedingung unseres Preismodells. Wir disponieren unmittelbar nach der Bestätigung und binden dafür Personal; der über das Portal gewährte Satz setzt voraus, dass diese Bindung Bestand hat.

(3) Unberührt bleiben gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie einvernehmliche Änderungen. Eine solche Einigung bedarf der Textform.

(4) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag nicht mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern geschlossen wird.

§ 5 Preise und Abrechnung

(1) Über das Portal gilt der jeweils angezeigte Std.-Verrechnungssatz der gewählten Qualifikation. Er gilt für jede Bestellung über das Portal unabhängig von einer sonst mit der Kundin vereinbarten Kondition.

(2) Der bei der Bestellung angezeigte Satz wird an die Bestellung gebunden und ist Grundlage der Abrechnung.

(3) Auf den Satz können Zuschläge entfallen. Für Nacht-, Samstag-, Sonntag- und Feiertagsstunden gelten die auf unserer Preisseite veröffentlichten Sätze; je Minute gilt nur der jeweils höchste Zuschlag, eine Kumulierung findet nicht statt. Bei einer Bestellung innerhalb von 48 Stunden vor Dienstbeginn kommt ein Kurzfristzuschlag hinzu, der bei der Bestellung mit seinem Betrag genannt wird.

(4) Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Abgerechnet werden die tatsächlich geleisteten Stunden. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

§ 6 Pflichten der Kundin

(1) Die Kundin stellt sicher, dass die überlassene Person nur für die vereinbarte Tätigkeit und Qualifikation eingesetzt wird.

(2) Die Kundin unterrichtet die überlassene Person vor Arbeitsaufnahme über die Gefahren am Arbeitsplatz und die Maßnahmen zu ihrer Abwendung.

(3) Die Kundin bestätigt die geleisteten Stunden zeitnah.

(4) Die Kundin ist verpflichtet, uns die für die Berechnung des Arbeitsentgelts nach § 8 AÜG erforderlichen Angaben zu den bei ihr geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen zu machen.

§ 7 Ausfall und Ersatz

(1) Fällt eine überlassene Person aus, bemühen wir uns um Ersatz. Gelingt das nicht, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachten Stunden.

(2) Weitergehende Ansprüche der Kundin wegen eines Ausfalls bestehen nur nach Maßgabe von § 8.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(4) Wir haften nicht für Handlungen der überlassenen Person im Rahmen der von der Kundin ausgeübten Weisung. Unsere Verantwortung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl.

§ 9 Übernahme durch die Kundin

Beabsichtigt die Kundin, eine überlassene Person in ein eigenes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, teilt sie uns das vorher mit. Die Bedingungen einer Übernahme werden gesondert vereinbart.

§ 10 Datenschutz

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unseren Datenschutzhinweisen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist die Kundin Kauffrau oder Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düsseldorf.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Fassung 1.0, Stand 29. August 2026. Maßgeblich ist die Fassung, die der Kundin bei der Bestellung angezeigt wurde.